IT & Kommunikation

Das E-Rezept als Quantum der Digitalisierung

12.05.2025 - Seit dem Jahr 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente zulasten der GKV verpflichtend.

Bisher werden jährlich rund 500 Mio. Rezepte in Deutschland ausgestellt. Das rosafarbene Papierrezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mit einem Papierausdruck einlösen.

Die aktuellen Nutzungsmöglichkeiten setzen sich weiter durch: Patienten können das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken. Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Das E-Rezept kann per Smartphone mittels CardLink-Verfahren in der App einer Apotheke eingelöst werden. Beim CardLink-Verfahren übernimmt das Smartphone die Funktion eines Kartenlesegeräts in der Apotheke, so dass E-Rezepte orts- und zeitunabhängig eingelöst werden können. Über NFC-fähige Smartphones und Apps können Rezepte bequem von zu Hause aus eingelöst werden. Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können auch als Papierausdruck (Stylesheet) des Datamatrix-Codes in der Arztpraxis ausgehändigt werden, z. B. wenn ein Patient nicht über ein Tablet oder Smartphone verfügt. Neben der Anmeldung per eGK können sich Versicherte auch über ihre Krankenkassen-App (ePA) in der E-Rezept-App authentifizieren. Dafür müssen sie in das Identifikationsverfahren der Krankenkasse erfolgreich durchlaufen. Das Verfahren nutzt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Patienten müssen ihre elektronische Gesundheitskarte mit ihrer Mobilfunknummer verknüpfen und einen Code eingeben, der per SMS zugesandt wird. Dies sorgt für zusätzliche Sicherheit und erschwert den Missbrauch. Ausgebaut wird außerdem eine E-Rezept-Funktion der eGK, die besonders Ärzte und Apotheker gefordert haben. Das E-Rezept ermöglicht weitere, neue oder verbesserte digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung, über den Medikationsplan bis zur Wechselwirkungsprüfung. So kann einfach kontrolliert werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.

Blick in die digitale Zukunft

Initiativen wie das Forschungsdatenportal Gesundheit fördern die grenzüberschreitende Forschung und ermöglichen die Nutzung anonymisierter Daten für medizinische Studien. Dies verbessert die Entwicklung neuer Therapien und die Reaktionsfähigkeit auf globale Gesundheitskrisen. Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen künftig alle weiteren medizinisch veranlassten Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden. Für Heilmittel wird dies z.B. ab dem 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 möglich sein. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben. Darüber hinaus haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Diese werden zukünftig ebenfalls von Ärzten sowie Psychotherapeuten vollständig elektronisch verordnet werden können. Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet.

Planung zum E-BtM-Rezept

Die Einführung von elektronischen Betäubungsmittelrezepten (E-BtM-Rezept) wurde aus Geldmangel vorerst verschoben. Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierten das in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heftig. Erkennbar ist eine erneute Verzögerung der Digitalisierung, diesmal nicht aus Datenschutzgründen oder wegen technischer Probleme, sondern weil für die Vorbereitung und technische Umsetzung keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. So werden wohl im Jahr 2025 keine elektronischen BtM-Rezepte verordnet und eingelöst werden können. Auch für die ePA sind Konsequenzen erkennbar: Die dort ab 2025 enthaltene Medikationsliste (eML) soll nämlich zum elektronischen Medikationsplan (eMP) ausgebaut werden, der mehr Eventualitäten zum strukturierten Management der Arzneimitteltherapie bietet. Ohne verbindlichen Zeitplan fehlt das digitale Medikationsmanagement an der Nahtstelle zur Sicherheitsprüfung der Arzneimitteltherapie. So werden existierende Mehrfachverordnungen von BtM durch unterschiedliche Ärzte oder unerwünschte Arzneimittelinteraktionen unsichtbar bleiben – mit der Gefahr, dass sich Überdosierungen ergeben könnten, die eine Patientengefährdung nach sich ziehen könnten. Auch der digitale Umgang mit T-Rezepten sei nicht abschließend geklärt. Der Ruf nach einer fristgemäßen Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen wird lauter.

Viel Arbeit durch Bürokratie

Grundsätzlich gilt, dass nach § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eine Signatur mit einem Heilberufsausweis (HBA) durch einen Apotheker immer dann nötig ist, wenn die ursprüngliche Verordnung geändert wird. Da die Änderungen im Abgabedatensatz erfolgen, ist das Generieren der Quittung für das jeweilige E-Rezept auch ohne qualifizierte Signatur mittels HBA möglich. Das bedeute, das auch pharmazeutisch-technische Angestellte Rezeptänderungen vornehmen können, erklärte Dr. Juliane Kresser, Director Strategy bei Pharmagest Germany. Diese müssen aber spätestens bei der Rezeptkontrolle von einem Apotheker mit HBA und PIN freigegeben werden. Hierbei kann eine Stapelsignatur genutzt werden, die es ermöglicht, bis zu 250 Rezepte auf einmal zu signieren. Anpassungen der Patientendaten, wie des Zuzahlungsstatus gelten nicht als Änderungen der Verordnung. Hier ist folglich eine einfache Signatur mit der Institutionskarte (SMC-B) ausreichend. In der Regel werde aber auch von den Warenwirtschaftssystemen oder Rechenzentren angezeigt, welche Art der Signatur für ein vorliegendes Rezept nötig ist.

So ist das E-Rezept ein volldigitaler Prozess, der die Arbeit erleichtert und Übertragungsfehler und generell Fehlmedikation verhindert. Dabei ist der reduzierte Zeitaufwand nur ein Argument für den Einsatz von E-Rezepten. Die Einführung der ePA und des E-Rezepts legt den Grundstein für eine moderne, datenbasierte Gesundheitsversorgung. Auch wenn die Umstellung Herausforderungen birgt, überwiegen die Chancen: schnellere Diagnosen, personalisierte Medizin und eine verbesserte Forschung.

Autor: Hans-Otto von Wietersheim, Bretten

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