Gesundheitspolitik

Niedersachsen sucht den Stationsapotheker

10.08.2017 -

Mit 180 lebensgroßen Stationsapothekern aus Pappe sowie einer symbolischen Stellenanzeige haben die niedersächsischen Krankenhäuser am niedersächsischen Landtag auf eine nicht realisierbare geplante Änderung des neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) aufmerksam gemacht.

Die vorgesehene Verpflichtung zur Einstellung von Stationsapothekern sei nicht realisierbar, so Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG). “Denn diese sind auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar. Die Krankenhäuser werden in spätestens drei Jahren gegen das Gesetz verstoßen müssen.” Die verbindliche flächendeckende Einführung von Stationsapothekern sei selbst in der geplanten Übergangszeit objektiv nicht umsetzbar.

Der Einsatz von Stationsapothekern kann zwar auch aus Sicht der Krankenhäuser die Arzneimitteltherapie-Sicherheit erhöhen und ist ein Instrument zur strukturellen Verbesserung der medizinischen Versorgung. Die mit dem NKHG in den Vordergrund gestellte Erhöhung der Patientensicherheit (mit dem Fokus auf die Abwehr kriminellen Missbrauchs von Arzneimitteln) wird durch dieses Instrument hingegen nicht erreicht.

„Der Personaleinsatz liegt in der Verantwortung des Krankenhausträgers. Eine Berufsgruppe wie die Apotheker durch gesetzliche Eingriffe zu privilegieren, geht zulasten des übrigen Personals“, weist der Vorsitzende der NKG, Dr. Hans-Heinrich Aldag, auf einen weiteren Knackpunkt hin. „Die niedersächsischen Krankenhäuser werden durch die Vorgabe gegenüber den übrigen Krankenhäusern im Bundesgebiet benachteiligt: Mehrkosten für Stationsapotheker sind nicht in den bundeseinheitlich geltenden Fallpauschalen enthalten.“ Eine Finanzierung durch das Land sei nicht vorgesehen. Die Krankenkassen lehnen eine Übernahme der Kosten ab. Die Krankenhäuser müssten die zusätzlichen Stellen laut Dr. Aldag selbst finanzieren. Das bedeute dann jedoch einen Personalabbau an anderer Stelle.

„In Zeiten von Fachkräftemangel und unzureichender Finanzierung der Personalkosten ist eine Zusatzbelastung durch die Vorgabe von gesondertem Personal, ausschließlich für das Land Niedersachsen, im Rahmen eines Fallpauschalensystems systemwidrig“, so der NKG-Vorsitzende.

Die Sicherheit ihrer Patienten steht für die niedersächsischen Krankenhäuser und deren Beschäftigte an erster Stelle. Gerade deshalb beziehen sie Stellung gegen eine Gesetzesnorm, die nicht erfüllbar ist und nicht zur Patientensicherheit beiträgt. Sie fordern als echten Beitrag des Gesetzgebers zur Patientensicherheit mehr Zeit für Patienten und weniger Bürokratie.

Kontakt

Niels-Stensen-Kliniken Bramsche

Hasestraße 16 - 18
49565 Bramsche

+49 5461 805 0
+49 5461 805 106

Folgen Sie der
Management & Krankenhaus

 

 

MICROSITE Gesundheits-technologie

Lesen Sie hier

MICROSITE Digitale Identität

Lesen Sie hier

Folgen Sie der
Management & Krankenhaus

 

 

MICROSITE Gesundheits-technologie

Lesen Sie hier

MICROSITE Digitale Identität

Lesen Sie hier