Gesundheitsökonomie

114. Internistenkongress: Stammzellgesetz in Deutschland

01.07.2011 -

114. Internistenkongress: Stammzellgesetz in Deutschland. Forschungserfolge mit Stammzellen von Erwachsenen können die wissenschaftliche Arbeit an menschlichen embryonalen Stammzellen bislang nicht ersetzen. Experten der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) diskutierten daher eine Novellierung des derzeit gültigen Stammzellgesetzes in Deutschland. Im Rahmen des 114. Internistenkongresses in Wiesbaden erörterten sie, welche gesetzlichen Änderungen notwendig sind, um deutschen Wissenschaftlern eine international konkurrenzfähige Forschung zu ermöglichen.

Nach der geltenden „Stichtagsregelung“ dürfen Forscher in Deutschland nur Stammzelllinien verwenden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland entstanden sind. Diese Zellen sind inzwischen jedoch verunreinigt. Um die Mitarbeit in internationalen Kooperationsprojekten zu ermöglichen, fordern deutsche Wissenschaftler eine Novellierung dieser strengen gesetzlichen Regelungen. Sie empfehlen, in Deutschland die Stammzelllinien zuzulassen, mit denen Forscher im Ausland arbeiten dürfen.

Stammzellen von Embryonen sind in der Lage, sich in die verschiedensten Zellen des Körpers zu entwickeln. „Auch die jüngsten Forschungserfolge amerikanischer und japanischer Wissenschaftler zur Untersuchung von Hautzellen ändern nichts an dem Bedarf an neuen humanen embryonalen Stammzelllinien“, sagte Prof. Dr. Jörg Hacker, ehemaliger Direktor des Instituts für Molekulare Infektionsbiologie an der Universität Würzburg und neuer Präsident des Robert Koch Instituts. Forschern war es gelungen, menschliche Hautzellen so umzuprogrammieren, dass sie die Eigenschaften embryonaler Stammzellen annahmen. „Die Ergebnisse lassen darauf hoffen, dass eines Tages bei der patientenspezifischen Therapie weniger oder gar keine embryonalen Stammzellen notwendig sind. „Dennoch müssen diese neuen Zellen zunächst charakterisiert werden “, erläuterte Hacker. Um ihre Eigenschaften etwa mit denen humaner embryonaler Stammzellen vergleichen zu können, bräuchte man diese zum Vergleich. „Der jüngste Durchbruch bei der Re-Programmierung einer Körperzelle war nur auf Basis der Embryonal-Stammzellforschung möglich“, betonte Professor Dr. med. Anthony D. Ho, Hämatologe und Direktor der Medizinischen Klinik V der Universität Heidelberg.

Weltweit gibt es mehr als 500 Stammzelllinien. „Um den Anschluss an die internationale Forschung nicht zu verlieren, müssen Wissenschaftler in Deutschland auf vorhandene Stammzelllinien im Ausland zurückgreifen dürfen“, betonte Professor Dr. med. Georg Ertl, Vorsitzender der DGIM aus Würzburg. Denn derzeit dürfen hierzulande nur 21 Zelllinien verwendet werden. Diese sind für die nötigen Vergleichsexperimente jedoch kaum nutzbar. Darüber hinaus sind Erfolge mit adulten Stammzellen für die Behandlung nach Herzinfarkt keineswegs ausreichend in Langzeitstudien klinisch belegt. Das bewirkt weiteren erheblichen Forschungsbedarf, während man nicht genau absehen kann, in welche Richtung sich die Forschung entwickeln wird. Hierauf legt Herzspezialist Ertl besonderen Wert und thematisierte als Kongresspräsident deshalb die Stammzellforschung für den Internistenkongress. „Der Streit um Stammzellforschung und ihre Folgen hat unsere Gesellschaft polarisiert“, sagte Ho. Derzeit debattiert der Bundestag, ob und wie das gültige Stammzellengesetz sich ändern sollte.

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