Gesundheitsökonomie

Modernes Qualitätsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern: Patientenorientierter Qualitätsbericht

21.08.2014 -

Modernes Qualitätsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern: Patientenorientierter Qualitätsbericht. Der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikums Greifswald, Prof. Claus Bartels, hat einen patientenorientierten Qualitätsbericht vorgestellt.
„Der erweiterte Qualitätsbericht enthält einen über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Zusatz mit detaillierten Informationen zum Leistungsprofil des Universitätsklinikums“,
betonte Bartels.
In leicht verständlicher Form sind Daten und Fakten zur Diagnostik und Behandlung von Patienten in der Universitäts- und Hansestadt dargestellt.
Der komplette Bericht wird im Internet veröffentlicht und soll Interessenten einen besseren Einblick in das medizinische Spektrum und Know-how vor Ort ermöglichen.
In Abstimmung mit den Gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträgern des Gesundheitssystems wurde damit auf offensichtliche Informationsdefizite im bisherigen Verfahren der Qualitätsberichtserstattung reagiert.

Bildungsminister Prof. Hans-Robert Metelmann sieht in dem ganzheitlichen Qualitätsanspruch eine entscheidende Investition in den Gesundheitsstandort Mecklenburg-Vorpommern.
„Mit diesem Ansatz übernehmen wir eine Vorreiterrolle. Als Gesundheitsland können wir uns nur etablieren, wenn wir durch Qualität überzeugen.
Auf diese Art und Weise werden wir uns einen echten Wettbewerbsvorteil erarbeiten.“
Der Gesetzgeber fordert momentan eine 80%ige externe Qualitätssicherung. Das bedeutet, dass nicht alle klinischen Bereiche den strengen Qualitätsrichtlinien unterliegen und geprüft werden.
„Dieser Spielraum könnte genutzt werden, eventuelle Komplikationen auszublenden und so in der Öffentlichkeit ein geschöntes Bild der Wirklichkeit darzustellen“, erläuterte der Klinikumschef.
Im Universitätsklinikum Greifswald werden vor diesem Hintergrund grundsätzlich 100 %, also alle Vorgänge, ausgewertet und dokumentiert.
Weitere Schwachstellen liegen bislang in der relativ kurzfristigen Einschätzung von unvorhergesehenen Zwischenfällen bis zu dem Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Ein klarer Hinweis auf eine hochwertige Behandlungsqualität schließt jedoch die Nachsorgephase zwingend ein.
Die seit vergangenem Jahr vorgeschriebene Veröffentlichung eines strukturierten Qualitätsberichtes im Zweijahresrhythmus ist ferner angesichts einer Vielzahl von bürokratischen Auflagen vom Institutskennzeichen bis zur errechneten Anzahl im Krankenhaus beschäftigter Ärzte und Krankenschwestern für den Patienten kaum durchschaubar.
Der wichtigsten Fragestellung „Wo werde ich medizinisch kompetent behandelt und pflegerisch gut betreut?“ wird dieser Bericht gegenwärtig noch nicht gerecht.
„Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass die standardisierten Bilanzen nicht wie erhofft zur leichteren Orientierung der Patienten beitragen“, unterstrich Bartels.
Die im gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsbericht enthaltenen Informationen sind aus mehreren Gründen nur bedingt verwertbar. Die externe Qualitätssicherung bezieht sich auf öffentliche Vergleichszahlen.
Die Gegenüberstellung ist jedoch nur dann aussagekräftig, wenn in den untersuchten Kliniken vergleichbare Patientenfälle behandelt und somit eine tatsächliche Ergebnisqualität abgeleitet werden kann. Und genau das ist in der Regel nicht gegeben.
Krankenhäuser, die vornehmlich Patienten mit leichteren Begleiterkrankungen betreuen, sind bezüglich der Komplikationen nicht mit Maximalversorgern gleichzusetzen, die insbesondere schwerkranke oder auch ältere Patienten mit mehreren Begleiterkrankungen aufnehmen.
Deshalb greift der Qualitätsbericht auf statistische Hilfsgrößen der Strukturqualität wie die apparativ-technische Ausstattung und Mitarbeiterqualifikation zurück, die aber weder für Außenstehende nachvollziehbar sind, noch ein realistisches Abbild krankenhausinterner Abläufe zulassen.
Gerade bei kleineren Fallzahlen kommt es zudem zu Verzerrungen.
Ein bis zwei schwere Komplikationen nach 10.000 Hüftgelenkersatz-OPs sind im bundesdeutschen Vergleich wenig; dieselbe Anzahl bei 100 Eingriffen wirkt dramatisch.
Derartige Resultate können von Patienten wiederum nur mit fundierten statistischen Insider-Kenntnissen richtig interpretiert werden.
„Unser Maßstab ist, offenzulegen, wie die medizinische Qualität einerseits zielstrebig erhöht und effektiver messbar gemacht werden kann und andererseits diese Ergebnisse glaubwürdig kommuniziert werden können“, so der Ärztliche Direktor.
Qualitätsmanagement begreifen wir als fortlaufenden und öffentlichen Prozess, bei dem wir uns nicht auf gesetzlich vorgeschriebene Vorgaben reduzieren wollen.
Im direkten Dialog mit den Patienten und durch repräsentative Befragungen sowie durch ein modernes Beschwerdemanagement soll der patientengerechte Qualitätsbericht kontinuierlich weiterentwickelt werden.“
Wichtige Impulse werden darüber hinaus durch ein externes Gutachten erwartet.
Als erstes Klinikum lässt Greifswald seinen Qualitätsbericht durch das unabhängige Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie der Universität Essen analysieren.

Kontakt:
Prof. Dr. Claus Bartels
Universitätsklinikum Greifswald
Tel.: 03834/86-5012
Fax: 03834/86-5010
aerztlicher.direktor@uni-greifswald.de
www.klinikum.uni-greifswald.de

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