Gesundheitsökonomie

Resolution der Spitzenverbände

19.08.2014 -

Resolution der Spitzenverbände. Resolution der Krankenhausträger und der Landeskrankenhausgesellschaften vom Juli 2006: Die Bundesregierung plant im Rahmen der Gesundheitsreform pauschale Kürzungen der Krankenhausbudgets um 500 Mio. €.
Das ist ein Rückfall in konzeptionslose Kostendämpfung. Ein nachvollziehbarer Ansatz zur Ausgabensteuerung ist dahinter nicht erkennbar.
Die Krankenhäuser haben darauf vertraut, dass mit der Einführung des neuen Fallpauschalen-Vergütungssystems die leistungsfeindliche Kostendämpfungspolitik früherer Jahre überwunden ist.
Dieses Vertrauen wird nun bitter enttäuscht. Krankenhäuser sind Unternehmen mit sozialem Auftrag. Als Unternehmen benötigen sie klare wirtschaftliche Perspektiven und verlässliche Rahmenbedingungen.
Die willkürliche Kürzung von Budgets gefährdet jedoch den laufenden Betrieb und macht eine belastbare Zukunftsplanung unmöglich. Hinzu kommt, dass die Krankenhäuser mit zusätzlichen Belastungen in Höhe von mehreren Milliarden € konfrontiert sind.
Zum einen steigen infolge der jüngsten Tariferhöhungen insbesondere im ärztlichen Bereich die Personalkosten in Milliardenhöhe.
Zum anderen verursachen politische Entscheidungen wie etwa das Arbeitszeitgesetz und die Mehrwertsteuererhöhung erhebliche Zusatzkosten, die aufgrund der restriktiven Vergütungsregelungen nicht von den Krankenkassen refinanziert werden.
Nach über einem Jahrzehnt der Unterfinanzierung und strikter Einnahmendeckelung haben die Krankenhäuser keine Reserven mehr. Die Grenze der Belastbarkeit ist erreicht.
Bereits heute schreiben 1.000 der gut 2.100 deutschen Krankenhäuser rote Zahlen.
Die verhängnisvolle Kombination aus Budgetkürzungen und Mehrkosten verschlechtert die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern und droht die Versorgung der Bevölkerung massiv zu beeinträchtigen.
Ein erheblicher Teil der Krankenhäuser gerät in existentielle Gefährdung.
Viele Krankenhäuser werden schließen müssen, Wartelisten und Unterversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten werden die Folge sein. Die verbleibenden Kliniken werden in erheblichem Umfang Personal abbauen müssen – zu Lasten von Medizin, Pflege und Fürsorge.
Einsparungen können nur durch effizienzsteigernde Maßnahmen im Gesundheitswesen insgesamt realisiert werden, insbesondere durch eine konsequente Aufhebung der Trennung ambulanter und stationärer Leistungsbereiche.
Wir appellieren dringend an die politischen Entscheidungsträger, die vorgesehenen Budgetkürzungen zurückzunehmen.
Die Krankenhäuser können keinen Sanierungsbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen leisten.
Sie brauchen vielmehr die Hilfe des Gesetzgebers, um den außerordentlichen Personalkostenanstieg der Tarifrunde 2006 und die Lasten aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren zu können.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Refinanzierung dieser Kosten durch einen gesetzlichen Zuschlag sicherzustellen.

www.dkgev.de

Lasten der Krankenhäuser
Nach den Eckpunkten zur Gesundheitsreform geplant:
• Minus 500 Mio. € (1 %-Zwangsabgabe),
• Minus 500 Mio. € (Verlängerung Anschubfinanzierung Integrierte Versorgung),
• Minus 250 Mio. € (neue Anschubfinanzierung hochspezialisierte Leistungen).

Gesetzlich- und tarifbedingte Kosten- und Ausgabensteigerungen:
• 1,5 Mrd. € (TVöD-Umstellung, neue und erwartete Tariferhöhungen für Klinikärzte),
• 1,3 Mrd. € (erwartete Mehrkosten durch Änderung Arbeitszeitgesetz),
• 500 Mio. € (gesetzliche Vorgaben Abschaffung AiP, Pflegeausbildung, DRG-Systemkosten),
• 500 Mio. € (Mehrwertsteuererhöhung ab 2007),
• 1 Mrd. € (durch gesetzliche Auflagen wie Naturalrabattverbot, steigende Anforderungen an Qualitätssicherung, sicherheitstechnische Auflagen).

Investitionsstau:
• 50 Mrd. € Investitionsstau wegen ausbleibender gesetzlich vorgesehener Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer.

Gesetzlich begrenzte maximale Budgetsteigerung der Krankenhäuser:
• Plus 300 Mio. € (für 2006: 0,63 % der Krankenhausbudgets)

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