Medizin & Technik

Intensivmedizin im Wandel

Auf dem Weg zur interdisziplinären Einheit

11.03.2010 -

Die Intensivmedizin ist ein essenzieller Bestandteil der operativen Medizin. Sie macht es möglich, große Eingriffe selbst bei Patienten in hohem Lebensalter und mit schwerwiegenden Begleiterkrankungen oder einem deutlich reduzierten Allgemeinzustand durchzuführen. Seit Jahrzehnten gibt es unterschiedliche Organisationsformen: Zum einen bestehen klinik-fachgebundene Intensivstationen, bei denen die Behandlung des Grundleidens und die Intensivbehandlung in einer Hand liegen; zum anderen liegen interdisziplinäre operative Intensiveinheiten nebeneinander.

„Es ist kein gutes Konzept, wenn sich ein Intensivmediziner um alles kümmert", sagt Prof. Dr. Helmut Friess, Direktor der Chirurgischen Klinik und Poliklinik am Klinikum rechts der Isar in München. Ein Patient erhalte nur dann die beste Versorgung, wenn mehrere Spezialisten in einem Boot sitzen. Deshalb geht die Tendenz der Krankenhausträger dahin, alle oder einen Großteil der bisher fachgebundenen operativen Intensivstationen eines Hauses in einer interdisziplinären operativen Intensiveinheit (IOI) zusammenzufassen. „Die Zusammenfassung fachgebundener Intensivstationen in einer IOI muss primär der Behandlungsqualität auf hohem Niveau dienen. Die Anforderungen an die Qualität der Patientenversorgung setzen einer ökonomisch dominierten Rationalisierung Grenzen", berichtet Friess.

Vorteile und Herausforderungen

Die Leitungsstruktur im IOI kann unterschiedlich geregelt sein. Es gibt Modelle, in denen die Leitung einem qualifizierten Arzt der Anästhesie oder eines operativen Faches übertragen ist. Das Klinikum rechts der Isar in München setzt auf eine interdisziplinäre Leitungsstruktur, wobei Ärzte aus operativen Fächern und der Anästhesie eingebunden sind.

Das Klinikum versucht bereits, eine solche IOI umzusetzen. Friess: „Zwei Handlungsträger spielen dabei die zentrale Rolle: Der Chirurg bzw. die operativen Fachspezialisten und der anästhesiologische Intensivmediziner." Um die unterschiedlichen gesundheitlichen Probleme der Patienten versorgen zu können, sollte ein Team auf der Intensivstation aus unterschiedlichen Spezialisten bestehen. Dazu gehören laut Friess neben dem Anästhesisten verschiedene Fachchirurgen - Bauch-, Unfall-, Gefäß- und Neurochirurgen - sowie Internisten mit unterschiedlichen Fachrichtungen - wie Nephrologen oder Kardiologen. Je komplexer die Behandlung des Grundleidens und die Intensivbehandlung ineinandergreifen, desto notwendiger und dringender ist es, für die Behandlung aller Patienten auf der IOI in bi- oder auch multilateralen Absprachen gemeinsame Behandlungsstrategien zu entwickeln, in kritischen Situationen die Behandlungen möglichst gemeinsam festzulegen und die operativen Fächer in den Bereichen ihrer fachspezifisch intensivmedizinischen Weiterbildung auch unmittelbar in die Intensivbehandlung einzubeziehen.

Die intensivmedizinische Versorgung und die Behandlung des Grundleidens sind gemeinsame Aufgabe der beteiligten Fachgebiete. Die Abgrenzung der fachlichen Aufgabenbereiche und die zweckmäßigen Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit auf der IOI können von Fachgebiet zu Fachgebiet und Klinik zu Klinik variieren.

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der verschiedenen Fachgebiete auf der IOI ist eine sorgfältige Koordination unentbehrlich, um beispielsweise Kompetenzkonflikte, Informationslücken und Verständigungsfehler zu vermeiden. „Dazu gehören gemeinsame Visiten, das Festlegen von Behandlungsstrategien sowie die fortlaufende wechselseitige Information über den Zustand des Patienten und über durchgeführte und geplante Behandlungsschritte. Auch der Wille und Mut zur interdisziplinären Zusammenarbeit ist sehr wichtig", berichtet Friess.

Doch Konflikte sind nicht immer zu vermeiden und in Einzelfällen sogar nötig, um eine Wertung und eine Entscheidung richtig abzuwägen. Grundsätzlich entscheidet über die im konkreten Fall zu treffenden medizinischen Maßnahmen im Bereich des Grundleidens der Vertreter des operativen Faches und im Bereich der Intensivtherapie der Leiter der IOI. „Wird keine Übereinstimmung erreicht, muss hausintern - z.B. über eine Geschäftsordnung - festgelegt werden, wer das letzte Wort hat", sagt Friess. Derjenige, der die Entscheidung trifft, trägt dann auch die volle ärztliche und rechtliche Verantwortung.

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