Gesundheitspolitik

Krankenhausreform: DGIIN warnt vor dramatischer Verschlechterung der Patientenversorgung

22.08.2025 - Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) schlägt Alarm.

"Der aktuelle Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) markiert keinen Fortschritt, sondern einen gefährlichen Rückschritt", so Prof. U. Janssens, Generalsekretär der DGIIN. "Statt die Versorgungsqualität zu verbessern, werden zentrale Reformziele aufgeweicht und die Sicherheit von Millionen Patientinnen und Patienten gefährdet", kritisiert Prof. M. Kochanek, Präsident der DGIIN.

Besonders gravierend:

  • Die Streichung der Leistungsgruppen Notfallmedizin, Infektiologie und Kinderchirurgie ist aus fachlicher Sicht unhaltbar. Allein 2023 wurden 12,4 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Kliniken behandelt – ein neuer Höchststand. Angesichts des demografischen Wandels ist eine Schwächung der Notfallversorgung gesundheitspolitisch fahrlässig.
  • Die geplante Aufweichung von Mindeststandards durch weitreichende Ausnahmeregelungen untergräbt jede Qualitätsorientierung. Statt klarer Strukturvorgaben droht ein Flickenteppich nach Länderinteressen.
  • Die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium bedeutet einen Tabubruch. Diese Untergrenzen sind das einzige wirksame Instrument, um Patientensicherheit auf Intensivstationen und anderen sensiblen Bereichen zu gewährleisten.
  • Die erneute Verschiebung der Vorhaltevergütung ist nichts anderes als Reformverweigerung. Statt Probleme zu lösen, werden Krankenhäuser und Personal weiter überlastet.

„Die Politik verabschiedet sich mit diesem Entwurf von ihrem eigenen Anspruch einer qualitätsgesicherten, zukunftsfähigen Krankenhausversorgung“, warnt die DGIIN. „Wer Notfallmedizin, Pflegequalität und verbindliche Standards streicht, gefährdet Menschenleben“ betont C. Hermes (Sektionssprecher Pflege, Vorstandsmitglied DGIIN) und Prof. H. J. Busch (Präsident elect der DGIIN).

Die DGIIN fordert die Bundesregierung daher eindringlich auf, den Kurs zu korrigieren:

  • Erhalt aller essenziellen Leistungsgruppen – insbesondere der Notfallmedizin.
  • Verbindliche Qualitätsstandards ohne Ausnahmetaktik.
  • Beibehaltung und Stärkung der Pflegepersonaluntergrenzen.
  • Beschleunigte Einführung der Vorhaltevergütung – vor 2028.

Nur mit konsequenten Reformen und klaren Standards lässt sich die Krankenhausversorgung in Deutschland nachhaltig sichern.

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