Hygiene

Hygieneanforderungen zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde

18.03.2011 -

Die Hygieneanforderungen zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde stellen aufgrund der potentiellen Infektionsgefahr, die von den Patienten ausgehen, eine besondere Herausforderung da. Die Infektionsgefahr ist in den meisten Fällen unbekannt, da u. a. durch eine hohe Patientenfrequenz Risikopatienten kaum identifiziert werden können (z.B. Patienten mit Hepatitis B, Hepatitis C, HIV).

Doch auch Patienten mit „banalen" Infektionen, wie Atemwegs-, Magen-Darm-Infektionen oder Grippe, gehören zur alltäglichen Klientel eines Zahnarztes. Durch den ständigen Kontakt mit infektiösen Patienten bzw. Geweben und Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel, Nasen- und Rachensekret und potenziell infektiösen Exkreten besteht eine direkte Übertragungsmöglichkeit durch Kontakt und Tröpfchentransmissionen. Diese kann durch infektiöse Aerosole noch erhöht werden, welche durch den Sprühnebel hochtourig gekühlt arbeitender Instrumente entsteht.

Der aus der Mundhöhle des Patienten entweichende Sprühnebel schlägt sich vielfältig in der unmittelbaren und näheren Umgebung nieder: auf Händen, Handschuhen, Gesichtsschutz und (Schutz-)Kleidung von Zahnarzt und Assistenzpersonal, auf Arbeitsflächen und Behandlungseinheit. Über die kontaminierten Flächen, Instrumente, Materialien oder Geräte als indirekte Übertragungsquelle von Infektionserregern kann es dann zur Rekontamination von sauberen Instrumenten und Händen des Personals und schließlich zur Infektion kommen (z.B. Turbinen, Absaugdüsen und -halterungen, Funktionstasten, Lampengriffe etc.).

Auch im zahnärztlichen Bereich sind die infektionsrelevanten Erreger Bakterien, Viren und Pilze. Ihre Übertragung erfolgt hier vorwiegend durch Speichel, Sekret und Exsudate. Die Überlebenszeit außerhalb des Körpers variiert bei den jeweiligen Erregertypen stark: von Sekunden und Minuten (z.B. Mycoplasma pneumoniae, HI-Viren) bis zu Monaten (z.B. Staphylococcus aureus, Pseudomonas aeruginosa, Candida albicans). Auch die Inkubationszeit kann von ersten Tag (Streptococcus pyogenes) bis zu mehreren Wochen (Mycobacterium tuberculosis, Hepatitis-B-Viren) dauern.

Die Hand: das gefährlichste „Instrument" der Zahnheilkunde

Die Hände sind in der zahnärztlichen Behandlung nicht nur das wichtigste, sondern gelten zugleich auch als das gefährlichste „Instrument". Die Hände sind in der Übertragung von Infektionserregern am bedeutsamsten. Daher gehört die Händehygiene zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen vor Infektionen. An erster Stelle steht die Händedesinfektion vor und nach jedem Patientenkontakt. Sie dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch dem des Behandlungsteams.

Die überarbeitete Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (KRINKO) „Infektionsprävention in der Zahnmedizin - Anforderungen in der Hygiene" von April 2006 bildet den Rahmen für die regelhafte Hygiene.

Standardhygienemaßnahmen sind ein „Muss"

„Standardhygiene" bedeutet das Durchführen von Maßnahmen, die - konsequent angewandt - allen Patienten einen zuverlässigen Schutz bieten, ganz gleich, ob sicher erkrankter, infizierter oder mutmaßlich „gesunder" Patient. Sprich: Die sorgfältige hygienische Händedesinfektion ist vor jeder Behandlung, bei Behandlungsunterbrechungen, bei Handschuhwechsel und nach dem Abschluss der Behandlung konsequent durchzuführen, auch wenn Handschuhe getragen wurden. Ebenso beim Umgang mit Patientenmaterial wie Blut, Speichel, Dentalmaterial etc..

Das zu verwendende Händedesinfektionsmittel ist ausschließlich auf trockene Haut aufzutragen, da sonst eine Verdünnung des Präparats stattfinden würde. Die Einwirkzeit soll mindestens 30 Sekunden betragen, während denen die Hände feucht zu halten sind. Wichtig ist zu dem, dass alle Partien der Hand, insbesondere Fingerspitzen und Daumen, benetzt werden. Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis werden favorisiert empfohlen, da die absolute und zeitbezogene Desinfektionsleistung bei Präparaten auf Basis von Alkohol (Ethanol, N-Propanol, Iso-Propanol) nach wie vor am höchsten ist. Die Wirksamkeit des Präparats gegen Hepatitis B und -C, HIV sowie gegen Tuberkulose ist empfohlen. Präparate ohne Farb- und Geruchsstoffe sind zu bevorzugen, da diese Zusätze keine Vorteile bringen.

Ringe, künstliche Fingernägel und Nagellack

Die Kenntnis über die richtige, d.h. vorschriftsmäßige Händehygiene wird an dieser Stelle im Wesentlichen vorausgesetzt. Besonders ist jedoch darauf hinzuweisen, dass keine Schmuckstücke an den Händen, Fingern und Unterarmen getragen werden dürfen. Dies betrifft im Wesentlichen Armbanduhren, Armbänder und Fingerringe, auch Eheringe(!). Künstliche Fingernägel sind keinesfalls zulässig, da sie gegen die Regeln der TRBA 250 verstoßen und in der Literatur wiederholt als Quelle für Infektionen beschrieben wurden. Die Wirksamkeit der Händedesinfektion ist bei künstlichen Fingernägeln herabgesetzt. Zwar ist die Bedeutung von Nagellack wissenschaftlich noch ungeklärt, es wird aber vom Auftragen für Personen abgeraten, die direkten Patientenkontakt haben.

Basismaßnahmen zum Infektionsschutz

Außer der effizienten hygienischen Händedesinfektion gehören weitere Maßnahmen zur Basis des Infektionsschutzes. Hierzu zählen das Tragen von Handschuhen, Mund- und Nasenschutz und ggf. einer Schutzbrille während des Eingriffs. Ein wesentlicher Aspekt ist außerdem die sachgerechte Aufbereitung der mehrfachverwendbaren Instrumente. Die mit der Aufbereitung der Medizinprodukte betrauten Praxismitarbeiter sollten daher geschult sein und über einen Sachkundenachweis verfügen. Weitere wichtige Punkte sind die Desinfektion der Umgebung nach der Behandlung und die sofortige korrekte Abfallentsorgung.

Besondere Vorsicht ist im Umgang mit Spritzen, Kanülen, Ampullen und Lanzetten geboten. Gebrauchte Kanülen sind umgehend in einem Durchstich-sicheren Behälter zu entsorgen und dürfen wegen der Gefahr von Stichverletzungen niemals in die Schutzhülle zurückgesteckt werden. Kein Recapping!

Die Handschuhe sind zwischen der Behandlung verschiedener Patienten zu wechseln. Aus hygienischer Sicht ist das Desinfizieren von Handschuhen zwischen zwei Patienten sehr kritisch zu sehen, insbesondere wenn Kontakt zu Blut oder Patienten mit übertragbaren Krankheiten stattgefunden hat. Obgleich in der KRINKO-Empfehlung das Desinfizieren von Handschuhen aus desinfektionsmittelbeständigem Material bei ausschließlichem Kontakt zu Speichel toleriert wird, bleibt dies - wenn überhaupt - nur wenigen ausgesuchten Situationen im zahnärztlichen Behandlungsalltag vorbehalten. Die Handschuhe sind ebenfalls unverzüglich nach einer Perforation eines Handschuhs zu wechseln. Nach Ausziehen der Handschuhe sind die Hände zu desinfizieren; falls sichtbar verschmutzt oder kontaminiert auch zu waschen.

Handpflege nicht vernachlässigen

Bei umfangreichen zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen und oralchirurgischen Eingriffen an Patienten mit einem erhöhten Infektionsrisiko ist laut RKI-Richtlinie eine chirurgische Händedesinfektion in Verbindung mit sterilen Handschuhen erforderlich. Das routinemäßige Waschen der Hände vor Desinfektion ist seit 2007 kein zwingender Bestandteil der chirurgischen Händedesinfektion (KRINKO 2007).

Der Vollständigkeit halber sei hier auf das Verfahren einer prophylaktischen Antiseptik hingewiesen, um einer möglichen lokalen Infektion oder Bakteriämie nach therapeutischen Eingriffen vorzubeugen, bei denen es zum Eindringen von Mikroorganismen in primär sterile Körperbereiche und -höhlen kommen kann, z.B. bei Schleimhaut durchtrennenden Maßnahmen. Eine antibiotische Prophylaxe ist wenigen gezielten Indikationsstellungen vorbehalten, die den jeweils aktuellen einschlägigen Empfehlungen zu entnehmen sind.

Handpflege nicht vernachlässigen

Oft wird im medizinischen Arbeitsalltag die Handpflege vernachlässigt. Vor allem durch häufiges Waschen, aber auch durch das Desinfizieren trocknet die Haut aus, obwohl die meisten Händedesinfektionsmittel rückfettende Eigenschaften besitzen. Die Haut wird spröde. Verletzte Haut bildet jedoch die Eingangspforte für Keime und ist nicht mehr suffizient zu desinfizieren. Deshalb ist es notwendig, für die Mitarbeiter zusätzlich Hautpflegemittel bereitzustellen. Die geeigneten Produkte sind möglichst nach den Wünschen und dem Arbeitsgebiet der Mitarbeiter auszuwählen.

Ausblick

Im Rahmen einer effizienten Infektionsprävention in der Zahnheilkunde sind noch etliche weitere Themen relevant. Diese beziehen sich z.B. auf die wasserführenden Systeme der Dentaleinheiten, die Absauganlage, die optimale Größe und Anordnung der Räumlichkeiten sowie die Medizinprodukte-Aufbereitung. Dies würde hier den Rahmen sprengen und soll Gegenstand einer folgenden Publikation sein.

 

Hygienische Händedesinfektion ist durchzuführen ...

  • bei tatsächlicher oder fraglicher mikrobieller Kontamination der Hände
  • vor Kontakt mit Patienten, die im besonderen Maße infektionsgefährdet sind
  • vor Tätigkeiten, bei denen eine Kontamination der Produkte ausgeschlossen werden muss (z.B. Bereitstellung von Infusionen, Herstellung von Mischinfusionen, Aufziehen von Medikamenten)
  • vor Anziehen von sterilen Handschuhen
  • vor und nach jeglichem Kontakt mit Wunden
  • vor und nach Kontakt mit Einstichstellen von Kathetern und Drainagen
  • nach Kontakt mit potenziell oder definitiv infektiösen Materialien
  • (Blut, Sekret oder Exkrementen)
  • nach Kontakt mit potenziell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen (Urinsammelsystemen, Absauggeräten, Beatmungsgeräten, Schmutzwäsche, Abfall, Endoskopen)
  • nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können
  • nach Ablegen von Schutzhandschuhen bei stattgehabtem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt oder massiver Verunreinigung
  • vor und nach der Pflege bzw. Versorgung von Patienten
  • nach Toilettenbenutzung
  • nach dem Naseputzen

 

Kontakt

Deutsches Beratungszentrum für Hygiene BZH

Schnewlinstr. 10
79098 Freiburg

+49 761 202678 0
+49 761 202678 11

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