IT & Kommunikation

Anhörung Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: bvitg sieht Bedarf nach Ausweitung der Maßnahmen zur Digitalisierung in der Pflege

18.10.2018 -

Im Rahmen einer öffentlichen Expertenanhörung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) am 10. Oktober im Bundestag hat der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. gefordert, bei der Gesetzgebung einen stärkeren Fokus auf die Förderung der Digitalisierung in der Pflege zu legen.

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. stellt fest, dass die Gesetzgebung die Digitalisierung als eine Maßnahme zur Entlastung von Pflegekräften erkannt hat. Gleichzeitig bemängelt der Verband, dass die wesentlichen Maßnahmen zur Digitalisierung in der Pflege im Entwurf des PpSG entweder an der Oberfläche kratzen oder nur kurzfristige Effekte hervorbringen werden. Insbesondere das Thema Finanzierung und Förderung von digitalen Anwendungen in den Einrichtungen, beispielsweise zur Erleichterung der Pflegedokumentation oder für die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeeinrichtungen, sieht der Verband, der die führenden Softwarehersteller im Gesundheitswesen vertritt, kritisch.

So erklärte Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg e.V., im Rahmen der Expertenanhörung am 10. Oktober im Bundestag: „Die Fortführung des Krankenhausstrukturfonds sehen wir als positives Zeichen, jedoch reicht eine Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro im Vergleich zu einem aktuellen Investitionsstau von über 6 Milliarden Euro nicht aus. Zudem sollte ein regelmäßiger sowie mit Fokus auf Digitalisierung zweckverbundener Mittelzufluss bedacht werden.“ Auch im Bereich der Altenpflege sieht Zilch Verbesserungspotenzial: „Um den komplexen Versorgungsprozess in der Pflege nachhaltig zu digitalisieren und damit Pflegekräfte grundlegend zu entlasten, ist die Verpflichtung zur Umstellung auf elektronische Prozesse notwendig. Gleichzeitig fordern wir eine erhöhte, langfristige und vollumfängliche Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Altenpflege. Eine einmalige Teilfinanzierung wird hier nicht zu nachhaltiger Entlastung führen. Der Gesetzgeber hat bei der Digitalisierung in der Pflege noch ungenutzte Möglichkeiten.“

Nachdrücklich wies der Verband auch daraufhin, dass beim Aufbau von digitalen Versorgungsstrukturen sowie der Definition von Schnittstellen und Terminologien im Bereich Pflege zwingend Standardisierungsgremien und die Industrie einbezogen werden sollten, um proprietäre Lösungen zu vermeiden.

Zum Hintergrund: Ob demographischer Wandel, Mangel an Arbeitskräften oder stetig steigender Bürokratieaufwand: Der Pflegesektor in Deutschland steht großen Herausforderungen gegenüber. Darauf hat am 25. Juni 2018 die Bundesregierung reagiert und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) veröffentlicht. Dieses beabsichtigt, dass die Pflegekräfte durch eine höhere Personalausstattung sowie bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege entlastet werden. Dabei identifiziert das PpSG mehrere Lösungsansätze, um dem aktuell bestehenden Ungleichgewicht in der Anzahl Pflegebedürftiger und Pflege(fach)kräften entgegenzuwirken. Ein wichtiger Baustein des PpSG ist die Digitalisierung in der Pflege.

 

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