Hygiene

Mit S3-Leitlinien up to date

„Psychische Erkrankungen in der Lebensspanne“ Leitthema des DGPPN-Kongresses

24.03.2010 -

Mit über 8.000 Teilnehmern, 1.600 Referenten und 569 Einzelveranstaltungen ist der DGPPN-Kongress inzwischen zur größten wissenschaftlichen Tagung auf dem Gebiet der psychischen Erkrankungen in Europa geworden. Die gestiegenen Teilnehmerzahlen (der erste DGPPN-Kongress in Berlin hatte noch rund 1.000 Teilnehmer) spiegeln den steigenden Behandlungsbedarf wider (seit Jahren steigt die Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung aufgrund psychischer Erkrankungen, ihre Lebenszeitprävalenz beträgt 40%). Dem Kongress-Leitthema entsprechend wurden alterstypische Unterschiede in der Früherkennung und Diagnostik besonders berücksichtigt, S3-Leitlinien zu Depression und Demenz vorgestellt und die Leitlinien-Entwicklung bipolarer Störungen diskutiert.

Die Methodik der Leitlinienerstellung basiert auf den Leitlinien der AWMF (www.uni-duesseldorf.de/AWMF). Die Entwicklungsstufe 3 als höchste Stufe verknüpft fünf Elemente der systematischen Leitlinienentwicklung: Logik, Evidenz-Basierung, Konsens, Entscheidungs- und Outcome-Analyse. Nach Datenbank-Recherchen und der Bewertung internationaler Leitlinien wird die gesamte Literatur analysiert und werden in Arbeitsgruppen zur Diagnostik, der Pharmakotherapie, Psychotherapie und Versorgung Empfehlungsentwürfe formuliert, die Grundlage für die Konsensuskonferenzen sind. Der aufwendige, von der AWMF supervidierte Prozess der Leitlinien-Erstellung schließt weitestgehend aus, dass sich einzelne Interessengruppen oder Meinungsführer mit ihren Vorstellungen durchsetzen. Mit den durch Leitlinien zusammengefassten Kernaussagen zur Diagnostik und Therapie wird allen Betroffenen eine fundierte, evidenzbasierte und konsentierte Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Im Fall der bipolaren (manisch-depressiven) Störungen ist der Leitlinienprozess im Stadium der Entwurfsdiskussion, die Fertigstellung ist für Herbst 2010 geplant.

Demenz und Depression

Auf dem Kongress vorgestellt werden konnten dagegen schon die von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) initiierten und finanzierten S3-Leitlinien zu Demenz und Depression. Beide Leitlinien sind die ersten auf S3-Niveau in Deutschland. Sie lösen überwiegend ältere Leitlinien auf S1-Niveau ab, für die Demenzerkrankungen existieren aktuell mehrere Leitlinien unterschiedlicher Fachgesellschaften. Mit den jetzt vorgestellten Leitlinien wurden unter Beteiligung zahlreicher betroffener Fachgesellschaften und Patientenorganisationen Empfehlungen zur Prävention, Diagnostik, Therapie, aber auch zu Einweisungskriterien, zur Rehabilitation und zum Qualitätsmanagement vorgelegt. Da auch umfassend Versorgungsaspekte berücksichtigt wurden, ist die Depressions-Leitlinie zur Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) erhoben worden, für die S3-Leitlinie Demenz ist im Rahmen des von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung initiierten Programms der Nationalen Versorgungsleitlinie Demenz eine Zusammenfassung mit der 2008 vorgestellten Demenzleitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) geplant.

Stationäre psychiatrische Versorgung

In Deutschland konkurrieren 217 psychiatrische Fachkrankenhäuser mit 217 psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. Sie teilen sich die 340.838 vollstationären Aufnahmen in etwa zur Hälfte (Destatis, 2007, nach Ulrich Niedermeyer, in: Neurotransmitter, November 2009). Seit den 1980er Jahren ist die Bettenzahl bei anhaltender Zunahme der Fallzahlen kontinuierlich deutlich gesunken. Die Patienten verbringen immer weniger Zeit in der Klinik, und immer mehr Behandlungen erfolgen ambulant. Psychiatrische Kliniken haben Tageskliniken und psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) eingerichtet. Gemäß SGB V § 118 haben seit 2000 auch die psychiatrischen Abteilungen von Allgemeinkrankenhäusern die Möglichkeit, für Patienten, die nach Art und Schwere der Behandlung ein multiprofessionelles Team benötigen, Psychiatrische Institutsambulanzen einzurichten. Der Zugang zur PIA ist nicht an eine Überweisung gebunden, durch ihr Angebot kann ein stationärer Aufenthalt vermieden bzw. verkürzt werden, vor allem wird die Erhaltung und Wiedergewinnung der soziale Integration des Kranken erleichtert. In Regionen mit einem Mangel an niedergelassenen psychiatrischen Fachärzten sind die PIA ein wichtiger Bestandteil der Versorgung. Die Leistungsvergütung in Höhe einer Quartalspauschale in Höhe eines Tagessatzes divergiert je nach Bundesland stark. Mit Hinweis auf die viel niedrigeren Fallpauschalen im niedergelassenen Bereich ist der PIA-Vertrag durch die KV des Bundes 2008 gekündigt worden und wird derzeit neu verhandelt.

Neues Entgeltsystem

Im März dieses Jahres wurde vom Gesetzgeber das Krankenhaus-Finanzierungs-Reformgesetz verabschiedet, das ein leistungsorientiertes, pauschalierendes, tagesbezogenes Entgeltsystem zur Finanzierung der Krankenhausbehandlung in den Fachgebieten der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik vorsieht. Bis Ende 2009 müssen die Partner der Selbstverwaltung (Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Krankenkassen) die Grundzüge des neuen Entgeltsystem festgelegt haben. 2010 und 2011 werden auf leistungsbeschreibenden Daten die Kalkulationen des neunen Entgeltsystems vorgenommen, das dann ab 2013 budgetneutral eingeführt wird. Eine Transparenz der Leistungen und gleiche Finanzierung für gleiche Leistungen wird zunächst landesweit, später bundesweit zu einer angemesseneren Verteilung führen (zzt. variieren die Tagessätze deutschlandweit zwischen 160 und 350 €). Im Zuge der Einführung des neuen Entgeltsystems werden in Modellversuchen neue Vergütungsformen für die sektorübergreifende Versorgung durchgeführt werden.

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