Hygiene

Zentralverband Sanitär Heizung Klima: Sinnvolle Maßnahmen gegen die Gefahren aus den Trinkwasser-Installationen

30.09.2012 -

Zentralverband Sanitär Heizung Klima: Sinnvolle Maßnahmen gegen die Gefahren aus den Trinkwasser-Installationen. Im Fokus zahlreicher epidemiologischer Untersuchungen stehen seit Gültigkeit der neuen Trinkwasserverordnung (01.01.2003) die Krankenhäuser. Doch auch andere Gebäude werden regelmäßig kontrolliert. Dabei zeigte sich, dass nicht nur Legionellenkontaminationen, sondern auch andere fakultativ-pathogene Mikroorganismen, besonders Pseudomonas aeruginosa, von Bedeutung sind.

Bei der Ursachenfindung lässt sich aufgrund der seit Jahren verwendeten Feintypisierungsverfahren zum großen Prozentsatz folgendes nachweisen: Nosokomiale Pseudomonas aeruginosa-Infektionen sind bei Patienten, die im Krankenhaus stationär versorgt werden, auf eine Kontamination des Leitungswassers hauptsächlich über Entnahmearmaturen zurückzuführen. Allerdings lässt sich nicht ausschließen, dass eine Erkrankung grundsätzlich auch im häuslichen Umfeld von Bedeutung ist, vor allem wenn infektdisponierte Menschen sich zunehmend außerhalb von Risikobereichen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen aufhalten.

Gründe für Kontaminationen

Drei Gründe für mikrobiologische Kontaminationen sind festzustellen:

  • 1. zu hohe Kaltwassertemperaturen größer 25 °C
  • 2. zu niedrige Warmwassertemperaturen unter 55 °C
  • 3. unsachgemäße Installationsausführungen und nicht bestimmungsgemäßer Betrieb

Bei nicht sachgemäßen Planungen von Neuanlagen, Umbauten oder auch falsch geplanten Sanierungsmaßnahmen beginnen die Ursachen und setzen sich über mangelhafte nicht fachgerechte Ausführungen fort. Aber auch der Betreiber der Trinkwasser-Installation muss in den Prozess einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserqualität mit einbezogen werden. Hierzu gehört, dass bei der Übergabe eine fachgerechte Einweisung erfolgt, eine Dokumentation (Betriebsanleitung) übergeben und der Betreiber auf seine Instandhaltungspflichten hingewiesen werden muss. Dass Kaltwassertemperaturen auf kleiner als 25 °C in Gebäuden gehalten werden können, ist in der Realität nicht so einfach umzusetzen. In Technikzentralen und Installationsschächten, in denen z.B. auch andere Rohrleitungen mit hohen Temperaturen installiert sind, lassen sich Wärmeübertragungen auch mit entsprechend regelgerechten Dämmungen nach Energieeinsparverordnung bzw. DIN 1988 Teil 2, Tabelle 9 nicht vermeiden. Ebenso in lang anhaltenden Hitzeperioden in den Sommermonaten steigen die Raumtemperaturen über 25 °C an. In diesem Fall würde auch die teilweise erhobene Forderung nach separaten Trassen und Schächten für Kaltwasserleitungen nicht helfen, die Temperaturen einzuhalten. Dämmung bringt nur eine zeitliche Verzögerung der Temperaturübertragung. Deshalb muss der Betreiber mit in die Verantwortung genommen werden, indem er für eine regelmäßige Wasserentnahme sorgt.

Gesundheit vor Energieeinsparung

Die Warmwassertemperaturvorgaben im zirkulierenden System von minimal 55 °C sind dagegen mit entsprechenden Maßnahmen wie z. B. differenzierte Rohrnetzberechnung, hydraulischem Abgleich, Dämmung nach Energieeinsparverordnung, entsprechender Pumpenund Trinkwassererwärmerauslegung ohne weiteres einzuhalten (siehe Abb. 1). Leider werden immer wieder aus Energieeinsparungsgründen geringere Warmwassertemperaturen als 55 °C eingestellt, und dann mit anderen technischen Maßnahmen versucht, die dann entstehenden Probleme zu heilen. Durch technische Anlagenkonzeptionen lassen sich Warmwassertemperaturen von 55 °C auch durch Nutzung von „alternativer Wärme“ z.B. von thermischen Solaranlagen realisieren. Die Technik ist vorhanden, sie muss nur zielgerichtet angewendet werden. Vorsorgliche Desinfektionen vorzunehmen oder Mängel in der Anlagentechnik dauerhaft durch Desinfektionsanlagen zu ersetzen, kann nicht die Lösung sein.

Problem Feuerlöschleitung

Ein weiteres hygienisches Problem stellen Feuerlöschleitungen – nass – dar: Hierbei sind die Hydranten an die Trinkwasserleitungen angeschlossen; für den vermeintlichen Wasseraustausch sollen sog. „Alibiwachtische“ sorgen. Solche Konzeptionen sollten nicht mehr geplant werden: Im Bestand müssen Möglichkeiten der strikten Trennung zwischen Löschwasserund Trinkwasserversorgung gefunden werden. Im Bestand ist eine gemeinsame Versorgung über eine Leitung nur akzeptabel, wenn der Trinkwasserbedarf größer ist als der Löschwasserbedarf und somit ein regelmäßiger Wasseraustausch gewährleistet ist.

Wartung ist ein „Muss“

Der Betreiber muss miteinbezogen werden, wenn es um den hygienischen und bestimmungsgemäßen Betrieb geht. Dass er hierzu eine Dokumentation und eine Einweisung erhält, sollte selbstverständlich sein. Außerdem ist zu vermitteln, dass eine technische Anlage nicht ein Häuserleben lang – also 50 Jahre und mehr – ohne Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung nutzbar ist. Nachgewiesen ist, dass inspizierte und gewartete Anlagen zum einen weniger Kosten bei Instandsetzung verursachen und sich zum anderen hygienisch einwandfreier betreiben lassen. Für eine Trinkwasser-Installation im Bestand ist eine Überprüfung durch „Fachkundige“ z.B. mit einem „Trinkwassercheck“ (vergleichbar mit dem TÜV-Check beim Auto) zum Nachweis eines hygienisch sicheren und technisch einwandfreien Betriebs unabdingbar. Leitungssysteme, eingesetzte Geräte, Apparate und Armaturen sind so komplex, dass sie angesichts der bestehenden hygienischen Anforderungen gewartet werden müssen. Bundesweit bildeten sich ca. 1.500 SHK-Fachbetriebe für diesen Bereich weiter und erhielten vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima das Zertifikat „Fachkundiger für Hygiene und Sicherheit in der Trinkwasser-Installation“ erhalten. Unter www.wasserwaermeluft.de, Rubrik Handwerkersuche, finden sich die zertifizierten Fachbetriebe.

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